Hotel Bienenberg | Bienenberg 84 | CH - 4410 Liestal
Tel +41 61 906 78 00 
Hotel Bienenberg Liestal
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reservation
Ab dem Zeitpunkt Ihrer definitiven Buchung garantieren wir Ihnen Ihre Reservation.
Die genaue Teilnehmerzahl oder deren Änderung sind bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Andernfalls wird die bestellte Anzahl in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Personenanzahl zugrunde gelegt.

Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.
Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel Bienenberg eingetroffen sein.

Verfügbarkeit
Hotelzimmer- und Raumzuteilungen sind provisorisch. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit abzuändern.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem geographisch nahen gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das  Ersatzzimmer  ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Hotelzimmer ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 2 Stunden und mehr kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen.
Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.
Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer und andere Abgaben mit ein.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
Je nach Vereinbarung kann das Hotel eine Anzahlung von 50 % des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

Rücktritt durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
  • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder die Art der Veranstaltung gegen unsere ethischen Richtlinien ist.
Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

Haftung
Sind Besteller und Veranstalter nicht identisch, haften beide solidarisch dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner.
Beanspruchen die Teilnehmenden der Veranstaltung zusätzliche Leistungen, so haftet dafür der Veranstalter.
Für mitgebrachte Gegenstände (Ausstellungsgegenstände, Technische Geräte, Dekorationsmaterial, usw.) haftet der Veranstalter, ebenso für vermisste oder beschädigte Gegenstände.
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden

Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100 % in Rechnung zu stellen.
Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

Annullationskosten Veranstaltung
Wird ein definitiv bestätigter Anlass annulliert, kommt folgende Tabelle für die Verrechnung der Annullationskosten zur Anwendung:

60 – 31 Tage vor Anlass                                 20 % des Arrangements
30 – 8 Tage vor Anlass                                    50 % des Arrangements
7 – 2 Tage vor Anlass                                      80 % des Arrangements
48 Stunden vor Anlass                                  100 % des Arrangements

Unter Arrangement versteht sich die bestätigte Leistung mal die gemeldete Teilnehmerzahl. Wurden noch keine bezifferbaren Leistungen bestätigt (z.B. weil die Menüwahl noch nicht erfolgt ist), beträgt das Arrangement CHF 80.00 pro Tag und pro Person.

Zimmerrückgabe bei Gruppenreservierungen
2 Monate vor Anlass:                 das komplette Zimmerkontingent
60 – 31 Tage vor Anlass                     50 % des Zimmerkontingents
30 – 8 Tage vor Anlass                        20 % des Zimmerkontingents
7 – 2 Tage vor Anlass                            5 % des Zimmerkontingents
Später als zwei Tage vor dem Anlass können keine Zimmer mehr storniert werden. No-shows werden mit 1 Nacht zu 100 % verrechnet.
Eine Gruppenreservation gilt ab 10 Zimmer.
Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, behält sich das Hotel vor, die Preise anzupassen.
Bei Annullation und Teil-Annullation einer Gruppenreservation gelten die aufgeführten Annullationsgebühren.

Rechnungsstellung und Bezahlung
Nach effektivem Verbrauch, mindestens jedoch Verrechnung der gemeldeten Gästezahl (s.o.).
Folgende Zahlungsmittel sind akzeptiert: Bar, EC-Direkt, Postcard, Kreditkarten
Nach Absprache auf Rechnung, zahlbar innert 10 Tagen netto
Organisation VeranstaltungDie Absprache aller Details zur Veranstaltung erfolgt spätestens 10 Tage vor dem Anlass:
  • Einrichten der Räume und Technik
  • Zwischenverpflegungen/Pausenkaffee
  • Mahlzeiten
  • Hotelzimmer
  • Menüwahl bei Festanlässen
Dekoration
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder anderen Gegenständen ist nur mit Einverständnis des Hotels erlaubt.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen und innert 24 Stunden nach Veranstaltungsende abzuholen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Speisen und Getränke dürfen nur nach Absprache mit dem Hotel mitgebracht werden.
Für nichtalkoholische Getränke erheben wir ein Zapfengeld von CHF 10.00/Liter. Wein und andere alkoholische Getränke werden mit einem Zapfengeld von CHF 30.00/Flasche (0.75 l) verrechnet.
Für mitgebrachte Speisen ohne vorgängige Absprache verrechnen wir mind. CHF 20.00 pro Person.

Nachtzuschlag
Veranstaltungen, welche länger als bis 24:00 Uhr dauern, sind bewilligungspflichtig. Ab 24.00 Uhr verrechnen wir einen Nachtzuschlag von CHF 150.00 pro angefangene Stunde.
BewilligungenDer Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Liestal.

Reservation

Zimmer Buchen
Tisch reservieren
Tel.: +41 61 906 78 00

Öffnungszeiten Restaurant

​Montag bis Samstag 11:30 bis 23:00 Uhr
Sonntag 11:30 bis 18:00 Uhr

Kontakt

Hotel Bienenberg
Bienenberg 84 | CH - 4410 Liestal
Tel +41 61 906 78 00

Barrierefrei

Unser Restaurant ist barrierefrei zugänglich. Das Hotel verfügt über zwei barrierefreie Zimmer

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Mitglied des Verbands Christlicher Hotels und von GastroSuisse. 
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